Brauche ich für meine Terrassenüberdachung immer eine Baugenehmigung?

Diese Frage sollte sich jeder Terrassenplaner gleich zu Beginn stellen. Fest errichtete Terrassenüberdachungen sind aus rechtlicher Sicht erst einmal ein Bauvorhaben. Im Baurecht gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und Vorschriften, nach denen Terrassendächer behandelt werden. Es empfiehlt sich daher immer bei der Gemeinde nachzufragen, um späteren Problemen vorzubeugen. Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen zusammen gestellt:

Laut sächsischer Bauordnung wird ein Bauantrag benötigt,

  • wenn 30 m2 überschritten werden.
  • wenn der Ausfall über 3 Meter Tiefe besitzt.
  • Terrassendach unter 3 Meter, aber mit festen Seitenteilen (z.B. Festverglasung).
  • generell für Wintergärten.

 

Baugenehmigung erforderlich – was nun?

Ist ein Bauantrag tatsächlich erforderlich, werden bestimmte Unterlagen vom Bauamt / Planer benötigt:

  • Liegenschaftskarte, nicht älter als 3 Monate
  • Liste der angrenzenden Nachbarn
  • Grundriss, Ansichten und Höhenrisse vom Haus im Maßstab 1:100
  • Bauwerkszeichnung
  • Statische Berechnung mit Schneelastprüfung

 

Berechnung

Baugenehmigung Berechnung Terrassendach

Schneelast

Baugenehmigung Schneelast Terrassendach

Zeichnung

Baugenehmigung Zeichnung Wintergarten

Wir unterstützen Sie bei der Baugenehmigung

Klingt kompliziert, ist es auch, aber nur, wenn man sich zum ersten Mal damit befasst. Wir sind Experten und wissen, was im Einzelfall wichtig ist. Wenn Sie sich ganz auf die Kreativplanung Ihrer Terrasse konzentrieren möchten, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Details. In der Regel wird bei der Beantragung ein Architekt benötigt, individuell kann dies aber durch Ihr Bauamt anders entschieden werden. Wir können gegen Mehrpreis den Antrag mit unserem Planungsbüro für Sie übernehmen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

03578 - 30 12 91   info@kuhnert-glasbau.de